Einführung intelligenter Messsysteme:Eckpunkte des neuen Messwesens


Am 23.06.2016 wurden das Digitalisierungsgesetz (DigG) und das darin integrierte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet. Da es sich um kein zustimmungspflichtiges Gesetzespaket handelt, sind die Regelungen politisch entschieden und die Energiebranche rüstet sich für ein neues Messwesen.

In diesem Artikel werden die wesentlichen Eckpunkte dieses neuen Messwesens erläutert.

Das Messstellenbetriebsgesetz alleine reicht nicht aus

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ändert das Messwesen an vielen Stellen fundamental. Aber nicht nur das MsbG transformiert die relevanten Prozesse, es entstehen auch zahlreiche neue Marktregeln. Da dies aber nicht auf einen Schlag geschehen kann, werden durch die betroffenen Verbände diverse „Interimsregeln“ für die Marktprozesse erstellt, die dann an die BNetzA übergeben und dann dort in verbindliche Marktregeln überführt werden. Auf Basis von Erfahrungswerten ist davon auszugehen, dass die Interimsregeln durch finale Marktregeln ersetzt werden.

Das Messwesen wird zukünftig getrennt „Unbundling“

Im Messwesen wird es zukünftig neue Marktrollen geben, die voneinander getrennt agieren. Vom Verteilnetzbetreiber (VNB) abgetrennt wird der sog. „grundzuständige Messstellenbetreiber“ (gMSB). Dieser ist zuständig für Einbau, Betrieb und Wartung der Messstellen. Der neue gMSB ist zuständig für das neue Messwesen bestehend aus intelligenten Messsystemen (iMSys) und modernen Messeinrichtungen (mME).

Die VNB müssen der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 30.06.2017 schriftlich mitteilen, dass sie die Marktrolle des gMSB mit den sich daraus ergebenden Verpflichtungen übernehmen wollen. Nach einer Bestätigung durch die BNetzA ist man ab diesem Zeitpunkt gMSB.

Der Messstellenbetreiber (MSB) ist in Rollenunion gleichzeitig Gateway-Administrator (GWA) und verantwortet den sicheren Betrieb der Kommunikationsverbindung zu den intelligenten Messsystemen. Um seine Funktion wahrnehmen zu können, muss sich der GWA in einem aufwendigen Prüfprozess durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifizieren lassen.

Die Marktrolle Messdienstleister (MDL) wird es in Zukunft nicht mehr geben. Die bisherigen Aufgaben des MDL werden durch den Messstellenbetreiber (gMSB) übernommen.

Es wird zukünftig zwei Arten von Messgeräten und verschiedene Kommunikationstechniken geben

80% aller Kunden werden zukünftig mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Dies ist im Prinzip ein elektronischer Zähler, der laut Gesetz über kein Kommunikationsmodul verfügen wird. Die restlichen 20% der Kunden erhalten ein sog. Intelligentes Messsystem, also einen „Smart Meter“. Hier wird der elektronische Zähler mit einem Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway) ergänzt, welches das Gerät über ein Kommunikationsnetz mit dem MSB und „Externen Marktteilnehmern“ (EMT) verbindet. Intelligente Messsysteme müssen unter anderem Energieverbrauch und Nutzungszeit messen, Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten sowie eine Visualisierung des Verbraucherverhaltens ermöglichen. Die sicherheitstechnischen Anforderungen werden dabei durch das BSI definiert.

Als Kommunikationstechnik für intelligente Messsysteme kommen öffentlicher Mobilfunk (LTE) und „Internet über die Stromleitung“ (Powerline) zum Einsatz. Es wird aber von den geografischen Rahmenbedingungen abhängen, welcher Kommunikationsmix regional am sinnvollsten ist. In ländlichen Gebieten, wo die Daten-Coverage nicht so hoch ist, wird man auf einen Kommunikationsmix aus LTE und Powerline setzen müssen.

Der Rollout erfolgt zwischen 2017 und 2032

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht einen Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen für Verbraucher und Einspeiser in unterschiedlichen Zeitabschnitten zwischen dem Start des Rollouts im Jahr 2017 bis zum Ende im Jahr 2032 vor. Nach dem aktuellen Entwurf des „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ sind ca.20% der Messstellen mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Die restlichen ca. 80% der Messstellen werden mit einer modernen Messeinrichtung (ohne Kommunikationsmodul) versehen.

Gemäß MsbG startet der Rollout, sobald der Einbau der neuen Geräte technisch möglich (1) und wirtschaftlich vertretbar (2) ist.

  1. Die Feststellung der technischen Möglichkeit erfolgt formal durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Diese sog. Markterklärung soll erfolgen, sobald 3 voneinander unabhängige Hersteller zertifizierte intelligente Messsysteme auf dem Markt anbieten.
  2. Wirtschaftlich vetretbar ist der Rollout, wenn der gMSB die Messsysteme im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Preisobergrenzen (POG) einbaut und betreibt. Die POGs gelten für die Standardleistungen des gMSB, also insbesondere Anschaffung der Geräte, Einbau, Bereitstellung der Kommunikationsverbindung sowie den laufenden Betrieb.

Die Höhe der gesetzlichen POGs ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Messstellen MSB Entgelt /ZP /Jahr
>100.000 kWh angemessen
>50.000 kWh 200 €
>20.000 kWh 170 €
>10.000 kWh 130 €
>6.000 kWh 100 €
<6.000 kWh gestaffelt
mME 20 €
§ 14a EnWG 100 €
EEG > 1-7 KW gestaffelt
EEG > 7 KW 100 €
EEG > 15 KW 130 €
EEG > 30 KW 200 €
EEG > 100 KW angemessen

Tabelle 1: Preisobergrenzen

Der Rollout soll dabei blockweise erfolgen. Er kann flexibel gestaltet werden und lässt den Unternehmen Raum für eine unternehmensindividuelle Rollout-Strategie. Nachfolgende Tabelle zeigt die im MsbG definierten Rolloutperioden im Überblick:

 

Messstellen Rollout-Start Rollout Dauer
>100.000 kWh 2017 16 Jahre
>50.000 kWh 2017 8 Jahre
>20.000 kWh 2017 8 Jahre
>10.000 kWh 2017 8 Jahre
>6.000 kWh 2020 8 Jahre
mME ohne Kommunikation 2017 8 Jahre
§ 14a EnWG 2017 vor Teilnahme am Flexibilitätsmodus
EEG > 7 KW 2017 8 Jahre
EEG > 15 KW 2017 8 Jahre
EEG > 30 KW 2020 8 Jahre
EEG > 100 KW 2017 8 Jahre

Tabelle 2: Rollout-Perioden

Der Rollout ist Pflicht für den gMSB, ansonsten droht der Opt-Out

Der Rollout soll bis insgesamt bis zum Jahre 2032 abgeschlossen werden. Der für den Rollout verantwortliche gMSB genügt seiner Rollout-Verpflichtung, wenn er mindestens 95% seiner Messstellen mit der neuesten Technik ausrüstet. Aufgrund der hohen Komplexität und der hohen Kosten wird es nicht allen VNB in Deutschland gelingen, die Rolle des gMSB erfolgreich auszuprägen.

Kommt der gMSB seinen Rollout-Verpflichtungen nur unzureichend nach, so gibt es einen zwangsweisen Opt-Out. Dies ist der Fall, wenn der gMSB bis 3 Jahre nach der Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau nicht mindestens 10% der relevanten Messstellen in seinem Gebiet mit intelligenten Messsystemen ausgestattet hat.

Fazit

Auf Basis von internationalen Rollout-Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass ein stabiler Betrieb von intelligenten Messsystemen vorab ca. 1,5 – 2 Jahre intensive Tests und Pilotversuche erfordert. Insofern wird die Zeit für Unternehmen bereits sehr eng, die erst jetzt beginnen, sich mit der Thematik zu beschäftigen.

Es bleibt abzuwarten, wann der Startschuss für einen flächendeckenden Austausch der bestehenden Messinfrastruktur vom BSI gegeben wird und ob bzw. welche Energieunternehmen in der kurzen Vorbereitungszeit in der Lage sein werden, die wesentlichen technisch-logistischen sowie organisatorischen Voraussetzungen für den Messsystem-Rollout zu schaffen, um die Energiewende erfolgreich mitzugestalten.

Bei Fragen zum Thema „Intelligente Messsysteme“ und „moderne Messeinrichtungen“ beraten wir sie gerne.