Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende


Neue Smart Meter Regularien für Firmen und Haushalte durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Der Bundestag hat am 23. Juni 2016 dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung entsprochen. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz hat der Bundesrat am 08.Juli 2016 passieren lassen. Demnach müssen bis zum Jahr 2032 alle Stromzähler durch ein intelligentes Messsystem ersetzt werden. Damit wird das Ziel der EU unterstützt, wonach bis 2020 zwanzig Prozent des Primärenergieverbrauchs eingespart werden sollen.

Was ändert sich für die Energieversorgungsunternehmen und Kunden mit diesem Gesetz?

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Netzbetreiber bis zum 30.06.2017 die Möglichkeit die Übernahme der Aufgabe des grundzuständigen Netzbetreibers anzuzeigen (§ 45 Absatz 3 MsbG). Andernfalls wird die entsprechende Konzession anderweitig vergeben.

Digitalisierung der Energiewende: Gesetzesänderung
Abb. 1: Verpflichtender Zählerwechsel

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird die bisherige Definition einer Messstelle geändert. Demnach ist es: „Die Gesamtheit aller Mess-, Steuerungs- und Kommunikationseinrichtungen zur sicheren Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Messdaten und zur sicheren Anbindung von Erzeugungsanlagen und steuerbaren Lasten an Zählpunkten eines Anschlussnutzers einschließlich der Installationsvorrichtungen“. Demzufolge gehören die Installationsvorrichtungen wie Zählerkästen und Montageschienen nicht mehr zur Messstelle. Für den Endkunden bedeutet das bei der Montage eines intelligenten Messsystems, dass diesem die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden.

Nach §31 des Gesetzesentwurfes gelten folgende Fristen für den Rollout von Smart Metern:

Digitalisierung der Energiewende: Kosten für Endverbraucher
Abb. 2: Kosten für Endverbraucher

Ausblick für Energieversorger

Alle Energieversorger mit mehr als 100.000 Kunden erhalten die automatisierten Messdaten der ¼-Stunden-Messung, aus denen sich Lastgangprofile erstellen lassen.

Aber alleine durch die Installation der Smart Meter und der Sammlung von Verbrauchsdaten wird weder Energie noch Geld gespart. Die Veränderung wird erst durch innovative Produkte der Energieversorger herbeigeführt, wie lastabhängige Tarife und der Möglichkeit die benötigte Strommenge effektiv zu steuern. Der Flächendeckende Rollout von Smart Meter ist also erst der Anfang der Energiewende, an die sich die energiewirtschaftlichen Prozesse anpassen müssen.

Bei Fragen rund um die neue Gesetzeslage beraten wir Sie gern – bitte kontaktieren Sie uns.