EU-Datengrenze für Cloud-Dienste: Microsoft ermöglicht Datenverarbeitung in der EU
Mit einer großen Ankündigung reagiert Microsoft auf die verschärften Datenschutzbestimmungen zum Datentransfer zwischen der Europäischen Union und den USA: In Zukunft können in der EU ansässige Kunden von Microsoft ihre Daten direkt in der EU speichern und verarbeiten lassen. Durch die sogenannte EU-Datengrenze haben Unternehmen und Kunden aus der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, eine Übertragung ihrer personenbezogenen Daten in die USA aktiv zu untersagen.
EU-Datengrenze gilt für alle Cloud-Dienste von Microsoft
Für Microsofts Geschäftskunden und für uns als Microsoft-Partner ist diese Ankündigung eine gute Nachricht. Das gilt besonders mit Blick auf das Thema Informationssicherheit. Die Datengrenze gilt für alle Cloud-Lösungen des amerikanischen Softwarekonzerns. Dazu gehören Microsoft Azure, Microsoft 365 und Microsoft Dynamics 365. Geschäftskunden von Microsoft mit Sitz in der EU können zukünftig selbst einstellen, ob sie ihre Daten innerhalb der Europäischen Union speichern und verarbeiten lassen wollen.
Bisher war es lediglich möglich, Einstellungen für eine Speicherung der Daten innerhalb der EU vorzunehmen. Für die Datenübertragung gab es diese Auswahlmöglichkeit nicht.
Berücksichtigt werde für die EU-Datengrenze sowohl personenbezogene Daten in Diagonsedaten als auch automatisch generierte Daten und personenbezogenen Daten, die vom technischen Support verwendet werden.
Reaktion auf die Datenschutzurteile zu „Safe Harbour“ und zum „Privacy Shield“
Microsoft reagiert damit zum einen auf die Wünsche seiner europäischen Kunden, die schon länger auf eine mögliche Datenresidenz innerhalb der EU hoffen. Aber auch die Datenschutzurteile zu „Safe Harbour“ und zum „Privacy Shield“ dürften eine Rolle spielen. Seitdem der europäische Gerichtshof (EuGH) die beiden Vereinbarungen zum Datentransfer zwischen USA und Europa für nichtig erklärt hat, gilt die rechtliche Grundlage der Datenübertragung als ungeklärt.
Daraus ergab sich eine schwierige Situation für Nutzer von Cloud-Diensten aus den USA. Ohne eine Vereinbarung zum Datentransfer kann die Nutzung der Microsoft-Cloud-Services unter Umständen datenschutzrechtlich problematisch sein. Zwar erfüllt Microsoft die Standardvertragsklauseln der EU zum Datenaustausch mit Drittländern, die Belastbarkeit der Klauseln ist jedoch bisher nicht gerichtlich bestätigt. Durch die EU-Datenschutzgrenze sind die europäischen Microsoftkunden zukünftig auf einer deutlich sichereren Seite.
Ausbau der europäischen Rechenzentrum-Infrastruktur
Im Zuge der Umstellung der Datenverarbeitung will Microsoft auch die Infrastruktur ihrer europäischen Rechenzentren ausbauen. Dies gilt für alle geplanten und betrieben Data Center in 13 Ländern, u.a. Deutschland und Österreich. All diese Maßnahmen sind Teil des Engagements für das Programm „Ein Europa für das digitale Zeitalter“. Ziel des Programms ist es, den digitalen Wandel in Europa voranzutreiben.
Ab wann gilt die EU-Datengrenze?
Bis zum Inkrafttreten der EU-Datengrenze müssen sich Microsoft-Nutzer noch etwas gedulden. Ende 2022, so Microsoft, soll die technische Umsetzung abgeschlossen sein.
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Sollten Sie bereits vorher über eine Migration Ihrer Systeme in die Microsoft Cloud nachdenken, sollten sie sich von diesem Zeitplan nicht abschrecken lassen. Haben Sie Fragen zu den rechtlichen Grundlagen bei der momentanen Nutzung von Microsoft-Cloud-Diensten? Unsere Experten stehen Ihnen bei der Beantwortung gerne zur Seite. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt per Mail oder über unser Kontaktformular.

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