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- Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse zur Erstellung von CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichten
Ab 2024 sind Nachhaltigkeitsberichte für etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Die Berichtspflicht ergibt sich aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche zur Verfolgung des Green Deals europaweit beschlossen wurde. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) stellt eines der zentralen Elemente bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten dar. Doch wie können Unternehmen die DWA erfolgreich durchführen? Unser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Nachhaltigkeitsverantwortliche ihr Unternehmensumfeld analysieren, Nachhaltigkeitsaspekte identifizieren und deren Wesentlichkeit bewerten können.
Einheitliche Nachhaltigkeitsberichtserstattung mit der CRSD
Die CSRD ersetzt ab 2024 die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und weitet die Berichtspflichten erheblich aus. Ziel ist es, die Berichte in ein öffentlich einsehbares und vergleichbares Format zu bringen.
Der Hintergrund für diese Entwicklung liegt in den Bestrebungen der Europäischen Union (EU), bis 2050 klimaneutral zu werden. Mit dem 2019 beschlossenen Green Deal haben sich die Mitgliedstaaten der EU auf dieses ambitionierte Ziel verständigt. Finanzunternehmen sind verpflichtet, ihre Konditionen an die Nachhaltigkeitsleistung der Kreditnehmer zu knüpfen. Je mehr ein Unternehmen zum 1,5-Grad-Ziel beiträgt, desto günstiger sollen die Kredite für dieses Unternehmen werden. Finanzströme werden so in eine nachhaltigere Richtung gelenkt.
Um Nachhaltigkeit einheitlich und vergleichbar zu bewerten, hat der Gesetzgeber Ende 2023 den ersten Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive auf den Weg gebracht. Teil davon sind die European Sustainability Rerporting Standards. Diese sehen den Bericht über die wesentlichen (nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit) Nachhaltigkeitsaspekte vor.
Die Standards sind wie folgt aufgebaut und gruppiert:
Die Bewertung der Wesentlichkeit sorgt dafür, dass Unternehmen nicht immer die freie Wahl der zu berichtenden Themen haben und so nicht nur über eher kleine, aber plakative Themen sprechen, sondern ihre wirklich großen Punkte – auch wenn diese vielleicht nicht immer angenehm sind, offenzulegen.
Der Bericht wird dann in einem maschinenlesbaren Format veröffentlicht und von Wirtschaftsprüfenden vor der Veröffentlichung geprüft. Folglich liegen alle Berichte in einem vergleichbaren Format vor, das Kapitalmarktunternehmen als Werkzeug zur Bewertung ihrer Kreditkonditionen dient.
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
Wesentlichkeit wird für Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD neu und ganzheitlich gedacht. Der Blick richtet sich sowohl auf die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf das eigene Umfeld (inside out) als auch auf die Betrachtung von Chancen und Risiken, die das Umfeld des Unternehmens für dieses bereithält (outside in).
Mit der Veröffentlichung der CSRD und den darin enthaltenen ESRS-Standards wird das Prinzip der doppelten Materialität (double materiality) erstmals eingeführt. Dieses besagt, dass bei der Analyse eines Nachhaltigkeitsaspektes sowohl die finanziellen Chancen und Risiken, die das Unternehmen durch sein Umfeld hat, als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf seine Umwelt betrachtet werden müssen.
Der Blick auf das Umfeld wird als Outside-In-Perspektive (von außen nach innen) oder auch Financial materiality bezeichnet. Diese wird durch die Inside-Out-Perspektive (von innen nach außen), die Impact Materiality, ergänzt. Wenn ein Nachhaltigkeitsaspekt durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse in beiden Hinsichten als wesentlich bewertet wird, muss das Unternehmen gemäß den Anwendungsanforderungen der Anlage A (ab Seite 24 des Dokuments) der ESRS darüber berichten.
Die Bewertung in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten. Es gibt verschiedene Vorgehensweisen, die je nach Unternehmensgröße und den für den Nachhaltigkeitsbericht verfügbaren Kapazitäten variieren können. Wichtig ist, dass jedes Unternehmen seinen Ansatz gut dokumentiert und die Ergebnisse nachvollziehbar darstellt. Die Informationen zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind in „ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen“ zu finden. In „ESRS 2 – Allgemeine Angaben“ liegt der Fokus auf dem Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens. Die Offenlegungspflichten verlangen genaue Angaben zur konkreten Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Stakeholder in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse einbeziehen
Bei der Berichterstellung nach ESRS wird großer Wert auf die Einbeziehung aller relevanten Stakeholder gelegt. Unternehmen müssen Nachhaltigkeit ganzheitlich betrachten, von den Anliegen der Mitarbeitenden bis hin zu den Interessen der Öffentlichkeit.
Auch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse muss die Interessen der Stakeholder berücksichtigen. Je nach Aufwand und Kapazitäten sollten die Bewertungen von den Stakeholdern bestätigt oder sogar von ihnen durchgeführt werden. Es ist sicherlich sinnvoll, insbesondere bei externen Stakeholdern, dies in Zusammenarbeit mit den entsprechenden internen Ansprechpartner:innen zu organisieren.
Die von der DWA vorgesehene Wertschöpfungsanalyse und Stakeholderanalyse sind hierfür ein nützliches Werkzeug. Bei der Identifikation der Bewertungspunkte können bereits die relevanten Stakeholder vermerkt werden, sodass diese später in die Bewertung einbezogen werden können. Wenn ein Punkt beispielsweise für die eigene Belegschaft besonders relevant ist, sollte eine repräsentative Person aus dieser Gruppe die Bewertung durchführen.
In der Praxis kann es sinnvoll sein, die Bewertungen zunächst durch das Team, das für die Berichterstellung verantwortlich ist, vornehmen zu lassen und diese ersten Einschätzungen anschließend in Workshops mit den entsprechenden Ansprechpartner:innen zu verifizieren. Beispielsweise kann das Team alle Punkte zum ESRS-Thema „Eigene Belegschaft“ nach bestem Wissen bewerten und dann einen Workshop mit der zuständigen Ansprechperson durchführen, um die Bewertung abschließend zu validieren.
Wie genau die Einbeziehung der Stakeholder im Unternehmen erfolgt, muss klar dokumentiert und begründet sein, da auch dies eine Anforderung des ESRS 2 im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements ist.
Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist für viele Nachhaltigkeitsverantwortliche eine große Hürde in der Berichterstellung. Auch unter Bezugnahme der vorhandenen Literatur fehlt vielen Unternehmen die konkrete Idee für die Durchführung. Im Folgenden zeigen wir unseren Weg für die DWA detailliert auf.
Wir bei affinis empfehlen die doppelte Wesentlichkeitsanalyse anhand der folgenden Schritte durchzuführen:
1. Analyse der Wertschöpfungskette des Unternehmens
Zunächst gilt es, sich ein klares Bild davon zu verschaffen, welche Tätigkeiten das eigene Unternehmen in seiner Werterschaffung hat. Dafür ist auch die Betrachtung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen notwendig und festgelegt, um einen Gesamtüberblick über alle mit dem Unternehmen verbundenen Aktivitäten zu erhalten.
2. Stakeholderanalyse
In diesem Schritt wird eine klassische Stakeholderanalyse durchgeführt. Sinnvollerweise erfolgt hierbei die Zuordnung zu den zuvor in der Wertschöpfungskette beschriebenen Prozessschritten. Dadurch lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt die Arbeit erleichtern.
3. Screening der Longlist von möglicherweise relevanten Nachhaltigkeitsaspekten
Für den dritten Schritt der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gibt es unserer Ansicht nach zwei sinnvolle Herangehensweisen, die jeweils Vor- und Nachteile mit sich bringen:
- Ableitung von Themen aus den ESRS: Es können die in den ESRS aufgeführten Themen und Unterthemen überprüft und grob hinsichtlich ihrer Relevanz für das Unternehmen bewertet werden (z. B. E1 Klimawandel, E2 Umweltverschmutzung). Der Nachteil dieser Methode ist, dass möglicherweise irrelevante Punkte betrachtet werden, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens eigentlich kaum eine Bedeutung haben (z. B. Rechte indigener Völker für ein in Deutschland agierendes IT-Unternehmen). Ein Vorteil ist jedoch die bereits vorhandene Struktur, die systematisch abgearbeitet werden kann.
- Ableitung von Themen aus der Wertschöpfungskette: Alternativ kann eine Longlist potenzieller Nachhaltigkeitsthemen direkt auf Basis der Wertschöpfungskette erstellt werden. Dies bedeutet möglicherweise zusätzlichen Aufwand, da die Themen später einem Reporting-Standard wie dem ESRS zugeordnet werden müssen. Der Vorteil besteht jedoch darin, dass von vornherein wahrscheinlich nur relevante Punkte betrachtet werden.
Die einzelnen Themen sollten einfach bewertet und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Geschäftstätigkeit in drei Stufen (niedrig, mittel, hoch) eingeteilt werden. Die daraus entstehende Liste von mittleren und wichtigen Punkten wird als sogenannte Shortlist bezeichnet. Auch hierbei ist es wichtig, dass die Themen der Shortlist die gesamte Wertschöpfung des Unternehmens berücksichtigen.
4. Bewertung der Nachhaltigkeitsaspekte der Shortlist
Die in Schritt 3 als mittel bis hoch bewertete Themen sollten in diesem Schritt mit konkreten Bewertungsaspekten aus der Unternehmenstätigkeit untermauert werden. Die Grundlage für diese Betrachtung sind die mit den Nachhaltigkeitsthemen verbundenen Auswirkungen, Chancen und Risiken (IROs – Impacts, Risks & Opportunities).
Beispielsweise kann die CO2-Emission durch den Energieverbrauch von Laptops eine zugehörige Auswirkung des Nachhaltigkeitsaspektes „ESRS E1-3 Energie“ sein. Jede Tätigkeit, die für die Leistungserbringung des Unternehmens notwendig ist, muss bei dieser Analyse berücksichtigt werden. Punkte, die ohnehin anfallen würden (z. B. der Verbrauch von Toilettenpapier in Bürogebäuden, der auch im privaten Bereich der Mitarbeitenden angefallen wäre), fließen dagegen nicht in die Bewertung ein.
Die gesammelten Bewertungspunkte werden anschließend nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bewertet. Auswirkungen beeinflussen dabei immer die Impact Materiality, Chancen und Risiken die Financial Materiality. Die Kriterien und Skalen für die Bewertung können Unternehmen selbst festlegen. Sie unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob es um die Bewertung von Auswirkungen oder von Chancen und Risiken geht.
Bei affinis bewerten wir die Auswirkungen anhand der Kriterien Scope (Umfang), Scale (Ausmaß) und Irremediability (Unumkehrbarkeit).
Bei Chancen und Risiken betrachten wir das Kriterium „Finanzieller Effekt“, bei dem wir das finanzielle Ausmaß der einzelnen Themen bewerten. Sowohl bei der Inside-Out- als auch bei der Outside-In-Betrachtung in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sollten dabei aber nicht nur tatsächliche, sondern auch potenzielle Aspekte berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere bei Chancen und Risiken von großer Bedeutung. Daher haben wir zusätzlich einen universellen Bewertungsparameter für die Eintrittswahrscheinlichkeit festgelegt.
Alle diese Kriterien werden mithilfe einer Skala von 1 bis 4 bewertet. Unternehmen können diese Skala nach ihren eigenen Bedürfnissen anpassen. Wir haben bewusst eine vierstufige Skala gewählt, um die Tendenz zu vermeiden, zu häufig einen „Mittelwert“ zu vergeben.
5. Konsolidieren der Impact Materiality und Financial Materiality
Nachdem alle Auswirkungen, Risiken und Chancen bewertet wurden, werden ihre verschiedenen Werte der einzelnen Kriterien miteinander verrechnet, sodass aus dem Scope, dem Scale und der Irremediability bzw. aus dem finanziellen Effekt und der Eintrittswahrscheinlichkeit jeweils ein einziger Wert (Durchschnitt) für die Wesentlichkeitsbewertung entsteht. Dieser Wert liegt zwischen 1 und 4.
Anschließend werden alle Punkte, die einem bestimmten Oberthema (z.B. E1 – Klimawandel, E2 Umweltverschmutzung) zugeordnet sind, bewertet. Es empfiehlt sich, die Oberthemen der ESRS-Standards zu verwenden. Durch die zwei verschiedenen Perspektiven ergeben sich jeweils zwei Werte für jedes Oberthema: Aus den Auswirkungen wird der Wert für die Financial Materiality, aus den Chancen und Risiken der Wert für die Impact Materiality. Diese Werte können anschließend in eine Matrix eingetragen werden.
Beispielhafte Bewertung der doppelten Wesentlichkeit anhand des Nachhaltigkeitsaspektes „ESRS E1 – Klimawandel“:
Ein Unternehmen stellt fest, dass es an verschiedenen Stellen seiner Wertschöpfung Berührungspunkte mit dem Nachhaltigkeitsaspekt aus dem „ESRS E1 – Klimawandel“ hat und bewertet dieses Thema daher als mittel bis hoch. Es werden nun alle Auswirkungen (sowohl tatsächliche als auch potenzielle) sowie alle finanziellen Chancen und Risiken, die dem Thema Klimawandel zugeordnet werden können, erfasst und mithilfe der bereits vorgestellten Kriterien bewertet.
Ein möglicher Bewertungsunkt für die Impact Materiality könnten beispielsweise die Emissionen sein, die durch die Tätigkeit an den Produktionsstandorten entstehen. In diesem Fall handelt es sich um eine Auswirkung. Unter Berücksichtigung des Ausmaßes, des Umfangs und der Unumkehrbarkeit nehmen wir an, dass dieser Bewertungspunkt einen durchschnittlichen Score von 2,5 erhält.
Auf der Financial Materiality-Seite sieht das Unternehmen zum Beispiel das Risiko, dass mehrere Produktionsstandorte durch klimabedingte Hochwasser gefährdet sind, was zu erheblichen finanziellen Ausfällen führen könnte. Die Wahrscheinlichkeit dieses Risikos wird als recht hoch eingeschätzt, weshalb es in der Gesamtbewertung eine 4 erhält.
Dieser Bewertungspunkt fließt dann zusammen mit allen weiteren Chancen und Risiken in das Scoring der Financial Materiality des Oberpunkts „ESRS E1 – Klimawandel“ ein. Analog dazu werden auch alle Auswirkungsbewertungen miteinander verrechnet und ein Durchschnittswert für die Impact Materiality ermittelt.
6. Befüllen der Wesentlichkeitsmatrix
Nachdem die im ESRS angegebenen Oberthemen vollständig mit allen identifizierten Unterpunkten bewertet wurden und immer jeweils zwei Scores ermittelt sind, können sie in die sogenannte Wesentlichkeitsmatrix eingetragen werden. Die Matrix hat eine Achse für die Financial Materiality und eine für die Impact Materiality.
Jedes Unternehmen muss initial entscheiden, ab welchen Schwellenwerten ein Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich gilt. Diese Schwellenwerte müssen gemäß den Anforderungen des ESRS festgelegt werden. Alle als wesentlich eingestufte Nachhaltigkeitsaspekte sind berichtspflichtig und bilden im nächsten Schritt die Grundlage für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes.
Es kann sinnvoll sein, nur den oberen rechten Quadranten der Matrix zu wählen, da dort Themen landen, die sowohl in der Impact Materiality als auch in der Financial Materiality hoch bewertet wurden. Einen konkreten Schwellenwert festzulegen, kann ebenfalls hilfreich sein, beispielsweise indem alle Aspekte mit einem Wert von >2,5 oder >3,0 berichtspflichtig sind. Diese Festlegungen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind ebenfalls Teil von „ESRS 2 – Allgemeine Angaben“.
Wie geht es nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse weiter?
Unternehmen müssen über wesentliche Punkte auf eine festgelegte Art und Weise berichten und dabei klaren Anforderungen folgen.
Nachdem das Unternehmen seine wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte identifizieren konnte, muss es nun einen Bericht anfertigen, der den Anwendungsanagaben (application requirements) aus dem Anhang A der ESRS entspricht.
Diese sind (mit Ausnahmen) grundsätzlich so aufgebaut:
- Richtlinien (policies) im Unternehmen zu dem Thema
- Ziele (targets), die sich das Unternehmen gesetzt hat
- Maßnahmen (actions) zur Zielerreichung
- Messgrößen (metrics): Datengrundlage zum Thema
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: ein notwendiger, aber komplexer Schritt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein sehr umfangreicher, aber notwendiger Schritt bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Je komplexer ein Unternehmen aufgestellt ist, desto anspruchsvoller kann die Analyse ausfallen. Es ist daher kein Wunder, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD derzeit für viele Unternehmen eine große Herausforderung darstellt.
Wir bei affinis sehen in dieser Herausforderung jedoch auch eine Chance – und gerne machen wir sie gemeinsam mit Ihnen zu Ihrer! Mit unserer Expertise unterstützen wir Unternehmen auf dem Weg zur CSRD-konformen Berichterstellung sowie bei der nachhaltigen Transformation. Unser 10-Punkte-Fahrplan beschleunigt Ihren Weg zum Nachhaltigkeitsbericht und führt Sie effizient durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse.
Weiterführende Links:
Veröffentlichung der Europäischen Union (CSRD & ESRS):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2464
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302772
Julian Kirch
Consultant
"Für mich bedeutet nachhaltiges Handeln, beruflich ebenso wie privat, Verantwortung zu übernehmen – ökologisch, sozial und unternehmerisch. Die Möglichkeit, mich auch in meinem Beruf viel mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen, schätze ich sehr. Ich sehe die gesetzliche Berichtspflicht ich als eine gute Chance für Unternehmen in Deutschland und Europa, sich zukunftsfähig aufzustellen."
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