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- RentÜG: Was bedeutet das Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht für Versicherungen?
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalen Rentenübersicht, kurz RentÜG, ermöglicht der Gesetzgeber zukünftig allen Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über ihre individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge auf einer zentralen Plattform. Ziel des RentÜG ist somit eine Verbesserung des Kenntnisstandes der Versicherungsnehmenden und somit mehr Transparenz über die eigene Altersvorsorge. Für die Umsetzung wurde, unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung, die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) geschaffen. Doch was bedeutet das RentÜG für Vorsorgeeinrichtungen?
Kurzbeschreibung des Gesetzes zur Digitalen Rentenübersicht
Die digitale Rentenübersicht auf der zentralen Online-Plattform der ZfDR dient der Bereitstellung einer digitalen Übersicht über die individuellen Altersvorsorgeansprüche aller Bürger:innen. Das Angebot einer digitalen Rentenübersicht soll den Anreiz schaffen, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Hierfür können sich alle Bürgerinnen und Bürger freiwillig ein Nutzerkonto bei der ZfDR erstellen, über die ihre persönlichen Daten authentifiziert und verifiziert werden. Anhand der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) stellt die ZfDR Anfragen über die Informationen der nutzenden Personen an die Vorsorgeeinrichtungen. Demnach setzt das Verfahren voraus, dass die Stammdaten der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen mit der IdNr der Nutzer:innen ausgestattet sind. Die ausgewählten Vorsorgeeinrichtungen prüfen infolge der Anfrage der ZfDR, ob und welche Informationen über die Person vorliegen und stellen die Informationen im definierten JSON-Format der ZfDR bereit. Die Antworten werden von der ZfDR zentral aufbereitet. Einen hohen Stellenwert in dem Verfahren hat eine möglichst schnelle Informationsbereitstellung für die Nutzenden der digitalen Rentenübersicht.
RentÜG Step 1: Evaluationsphase für Vorsorgeeinrichtungen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalen Rentenübersicht wurde bestimmt, dass seit Ende 2022, in einer ersten Betriebsphase, eine digitale Rentenübersicht erprobt und evaluiert wird. In dieser Evaluationsphase prüft die ZfDR mit freiwillig angebundenen Vorsorgeeinrichtungen und teilnehmenden Nutzenden die Umsetzung der digitalen Rentenübersicht. Zudem wurde in dieser Phase geprüft, ab wann eine Anbindung für Vorsorgeeinrichtungen nach § 2 Absatz 2 RentÜG verpflichtend sein wird. Die erste Betriebsphase soll nach zwölf Monaten, somit zum Ende des Jahres 2023, abgeschlossen sein. Anschließend beginnt der Regelbetrieb – der genaue Start der verpflichtenden Umsetzung des RentÜG für alle Vorsorgeeinrichtungen wurde auf den 31. Dezember 2024 festgelegt.
RentÜG Step 2: Verpflichtende Anbindung für alle Versicherer
Ab dem 31. Dezember 2024 werden alle Vorsorgeeinrichtungen und somit auch alle Versicherungsunternehmen mit Angeboten zur Altersvorsorge dazu verpflichtet, an die ZfDR zu melden. Daher empfehlen wir, dass betreffende Unternehmen sich bereits jetzt mit den Voraussetzungen und eigenen Umsetzungspotenzialen zur Erfüllung des RentÜG auseinandersetzen. Für Versicherer stellt sich vor allem die Frage, wie sie die Funktionalitäten für die Meldepflicht an die ZfDR erfüllen können und welche Maßnahmen dafür noch umgesetzt werden müssen.
Eine Analyse und Bewertung der bestehenden IT-Infrastruktur und Datenverwaltungspraktiken ist hierbei zwingend notwendig, um die erforderlichen Datensätze und eine angepasste API (Schnittstelle) bereitstellen zu können. So steht der Anbindung an die ZfDR und im besten Falle der Automatisierung der erforderlichen Meldungen zum Start der Verpflichtung nichts mehr im Wege.
Auch wenn Meldepflichten bei erster Betrachtung keine direkt wertschöpfenden Prozesse für Vorsorgeunternehmen darstellen, ergeben sich durch die dafür notwendige Modernisierung der eigenen IT-Infrastruktur und die Aufbereitung der erforderlichen Daten zahlreiche Wertschöpfungspotenziale. Beispielsweise könnten Versicherungsunternehmen ihren Kunden zukünftig einen Rentenrechner zur Berechnung ihrer Versorgungslücke anbieten, dazu passende Altersvorsorge-Angebote zur Rentenmaximierung ausspielen und sich dadurch Cross- und Up-Selling-Potenziale für eine bessere Marktpositionierung ermitteln lassen. Durch die konsequente und zielgerichtete Analyse von Daten der eigenen Kunden schaffen Versicherer zudem die unabdingbaren Voraussetzungen für innovative Technologien wie Machine Learning oder Künstliche Intelligenz und sichern sich somit enorme Wettbewerbsvorteile.
Andreas Zanker
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