Besondere Zeiten verlangen nach besonderen Maßnahmen. Unter dieser Überschrift widmet sich der folgende Blog-Beitrag dem Thema Redispatch in der Energiewirtschaft. Denn obwohl große Teile des öffentlichen Lebens aktuell zum Erliegen gekommen sind, zielen die Werkzeuge des Redispatch darauf ab, einen solchen Zustand im (Strom-)Übertragungsnetz zu verhindern. Den Anfang macht eine kurze Rekapitulation des Themas Redispatch um auch neue Leser in der Materie abzuholen. Der darauffolgende Teil des Beitrags widmet sich dem BDEW – Projekt „Redispatch 2.0“. Zu guter Letzt liefert affinis einige Denkanstöße zur Bewältigung der Umsetzung von Redispatch 2.0 im Tagesgeschäft der Leser.

Rekapitulation: Was ist Redispatch?

Der Begriff Redispatch wird von der Bundesnetzagentur wie folgt definiert:

„Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.“[1]

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Abb. 1: Schematische Darstellung - Redispatch im Stromsektor (Eigenes Werk)

Der Redispatch umfasst damit alle Tätigkeiten, die darauf einwirken, dass ein Engpass im Übertragungsnetz verhindert wird. Hierunter fallen neben der physischen Durchleitung von elektrischem Strom auch die Fernabschaltung von Erzeugungsanlagen, sowie die Bereitstellung von Erzeugungsleistung und Abnahmekapazitäten (Stichwort Regelenergie).

Ebenfalls enthalten sind die Festlegungen zur angemessenen Vergütung von Redispatch-Maßnahmen, in denen der monetäre Ausgleich zwischen Übertragungsnetz- und Erzeugungsanlagen- (Kraftwerks-)Betreiber geregelt sind. Schließlich beinhaltet das Thema Redispatch noch die komplette Marktkommunikation (Stichwort Fahrpläne, Energiedaten…) zwischen den genannten Betreibern.

Redispatch 1.0 – bis 2021

Unter dem Regime von Redispatch 1.0 (bis 2021) sind von den Maßnahmen ausdrücklich nur Erzeugungsanlagen (konventionelle Kraftwerke) ab 10 MW Nennleistung betroffen. Diese werden im Rahmen des Redispatch in sogenannte „Kraftwerkspärchen“ zu in Summe 50 MW Nennleistung organisiert. In einem Teil des „Kraftwerkspärchens“ (diesseits des Engpasses) wird die Erzeugungsleistung reduziert, um im anderen Teil (jenseits des Engpasses) hochgefahren zu werden (siehe obige Grafik).

Die rechtliche Grundlage für die genannten Maßnahmen bildet das EnWG, präzise:

§13 „Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen“:

(1) Sofern die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in der jeweiligen Regelzone gefährdet oder gestört ist, sind die Betreiber der Übertragungsnetze berechtigt und verpflichtet, die Gefährdung oder Störung zu beseitigen durch

  1. netzbezogene Maßnahmen, insbesondere durch Netzschaltungen,
  2. marktbezogene Maßnahmen, insbesondere durch den Einsatz von Regelenergie, vertraglich vereinbarte abschaltbare und zuschaltbare Lasten, Information über Engpässe und das Management von Engpässen sowie
  3. zusätzliche Reserven, insbesondere die Netzreserve nach § 13d und die Kapazitätsreserve nach § 13e.

Redispatch 2.0 – ab 2021

Mit Inkrafttreten der letzten Änderung im Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) zum 17.05.2019 sind neue Vorgaben zum Thema Management von Netzengpässen verpflichtend geworden. Diese müssen von allen Netzbetreibern bis zum 01.10.2021 umgesetzt werden.

Der BDEW fasst die Vorgaben wie folgt zusammen:

„Die Regelungen zum Einspeisemanagement von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) werden zu diesem Zeitpunkt aufgehoben und ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig auch EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch einbezogen werden. Die Regelungen des NABEG sind demnach potenziell für alle 890 Verteilnetzbetreiber in Deutschland relevant.“ [2]

Aus diesen Vorgaben ergeben sich (ebenfalls laut BDEW) neue Aufgaben für Netzbetreiber (in allen Netzebenen), Anlagenbetreiber und Direktvermarkter.

  • Intensive Kooperation der Netzbetreiber bei der Behebung von Netzengpässen durch Redispatch unter der Maßgabe möglichst geringer Gesamtkosten über   alle Netzebenen hinweg und unter Einhaltung der Netz- und Versorgungssicherheit.[2]
  • Generierung und Zurverfügungstellung der für das Redispatch notwendigen Daten. [2]
  • Übernahme der Verantwortlichkeit für den bilanziellen und finanziellen Ausgleich sowie die Abwicklung der Abrechnungsprozesse durch den Netzbetreiber.[2]

Mit dem Ziel eine Branchenlösung für das Redispatch-Regime in Deutschland zu erarbeiten, hat der BDEW Ende Juni 2019 das Projekt „Redispatch 2.0“ initiiert.

Die Website des BDEW (https://www.bdew.de/energie/redispatch-20/) liefert nützliche Hintergrundinfos und weiterführendes Material zum Thema.

Und wie kann affinis mir dabei helfen?

affinis versteht sich als Lösungsmacher für die Energiewirtschaft. Daher beobachten wir die verschiedenen Entwicklungen im Markt mit großer Sorgfalt.

Für die kommenden Herausforderungen rund um das Thema Redispatch 2.0 unterstützen wir Sie bei Ihren Umsetzungsmaßnahmen:

  • Die Aufnahme und das Management von Anforderungen an Ihre IT basierend auf dem Sachstand des Projekts Redispatch 2.0.
  • Die Erstellung eines Projektplans als Roadmap vom Ist-Stand bis zum Go-Live im Jahr 2021.
  • Die Modellierung der notwendigen Datenaustausch-Prozesse (gemäß den BDEW-Vorgaben – final ab Q3 2020) zur Implementierung in Ihrer IT-Landschaft.

Darüber hinaus bieten wir ebenfalls:

  • Die strategische Beratung des Managements von Stadtwerken und Verteilnetzbetreibern in Bezug auf die Veränderungen in der Marktkommunikation und dem Datenaustausch – besonders in Hinblick auf das Projekt Da/Re (Datenaustauch/Redispatch).
  • Projektleitung/Project Management Office (PMO) as a Service für die Umsetzung von Redispatch 2.0 in Ihrem Unternehmen.
  • TaaS (Testing as a Service) für Ihr Unternehmen.

Sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Sie!

 

Quellen:

[1] Bundesnetzagentur

[2] https://www.bdew.de/energie/redispatch-20/